Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Oktober 2024)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Für alle mit dem Gastronomie- und Eventbetrieb der WerseWerk UG (haftungsbeschränkt) i.G. („WerseWerk“, „wir“) einherge-henden Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Anderweitigen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

1.2 Mit der Auftragserteilung an das WerseWerk, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Leistungen, erkennst Du diese Geschäftsbedingungen an.

§ 2 Vertragsabschluss und -änderungen

2.1 Mündliche oder telefonische Angebote für Leistungen des WerseWerks gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wer-den. Reservierungen für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.

2.2 Unsere Angebote für Veranstaltungen verlieren ihre Wirksamkeit, wenn uns eine schriftliche Annahmeerklärung nicht binnen einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang unseres Angebots bei Dir zugeht. Abweichungen zu unserem Angebot sowie Ver-tragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3 Sofern Du eine Reservierung für Dritte (bspw. im Namen einer Institution oder Organisation) vornimmst, bestätigst Du zu-gleich, dass Du in dessen Auftrag handelst, diese(r) Dritte mit Dir als Gesamtschuldner:in auftritt und für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag bezüglich der Veranstaltung haftet.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz-steuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die in den jeweils ausgehängten bzw. ausgelegten Speise- und Getränkekarten genannten Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

3.2 Bei Reservierungen für Veranstaltungen ist das WerseWerk berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung, deren Höhe und Fälligkeit im Vertrag vereinbart werden, zu verlangen. Für die Höhe der Vorauszahlung wird die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen. Für die Schlussrechnung ist jedoch die Personenzahl maßgeblich, die dem WerseWerk zwei (2) Wochen vor der Veranstaltung verbindlich mitgeteilt wird und welche von der ursprünglich vertraglich vereinbarten Personenzahl maximal 5 % abweichen darf.

3.3 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier (4) Monate und erhöht sich der vom WerseWerk allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.

3.4 Bei einer Veranstaltung berechnet das WerseWerk einen mit Dir vertraglich vereinbarten Mindestverzehr („Mindestverzehr“), der bei mindestens 800,00 EUR pro Veranstaltung liegt. Wird die vereinbarte Summe bei der Veranstaltung nicht erreicht, stellt Dir das WerseWerk den Mindestverzehr in Rechnung. Eine Erstattung oder Verrechnung der Differenz bis zum Mindestverzehr erfolgt nicht.

3.5 Solltest Du bei einer Veranstaltung Blumendekoration, Speise- oder Getränkekarten und Musik wünschen, werden diese ge-sondert berechnet. Sofern Du bei entsprechender vorheriger Vereinbarung mit uns eigene Dekoration oder Karten etc. mitbringen möchtest, kannst Du diese gerne in Abstimmung mit uns vorab in bzw. auf den überlassenen Veranstaltungsräumen/-flächen („Räumlichkeiten“) verteilen. Wenn das WerseWerk dies übernehmen soll, berechnen wir dies nach Aufwand.

3.6 Werden für Veranstaltungen Pauschalen vertraglich vereinbart, stellt das WerseWerk die festgelegten Speisen und Getränke bei fehlender weiterer schriftlicher Vereinbarung in ausreichender Form zu Verfügung. Für ausgegangene Speisen oder Getränke be-steht kein weiterer Anspruch auf Nachreichen, soweit das WerseWerk seine volle Leistung erbracht hat; bei Getränken darf das WerseWerk eine Alternative anbieten, falls dies möglich ist. Ist bei einer Getränkepauschale keine Vereinbarungen über deren Dauer getroffen worden, endet die vereinbarte Pauschale spätestens acht (8) Stunden nach Veranstaltungsbeginn (Ankunftszeit).

3.7 Bei Veranstaltungen, die länger als acht (8) Stunden andauern, berechnen wir einen Aufschlag von 50,00 EUR pro Mitarbeiter und Stunde. Sollte für eine Veranstaltung die komplette Räumung eines Raumes erforderlich sein, erheben wir eine Umstellgebühr von 100,00 EUR.

3.8 Sofern nicht anders vereinbart (insbesondere bei Veranstaltungen), sind Rechnungen des WerseWerks sofort ohne Abzug zu zahlen. Zahlungen sind ausschließlich per EC-Karte und Kreditkarte (außer American Express) möglich; Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

3.9 Gegenüber Forderungen des WerseWerks kannst Du nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder mindern.

§ 4 Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

4.1 Stornierungen

4.1.1 Vom WerseWerk bestätigte Reservierungen für Veranstaltungen sind verbindlich. Du kannst jedoch jederzeit vom Vertrag zurücktreten, je nach Personenanzahl und Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim WerseWerk) jedoch nur gegen nachfolgende Rücktrittsentschädigung. Wir berechnen bei einem Rücktritt

  • •bis zur 12. Woche vor dem Veranstaltungsdatum für Veranstaltungen mit unter 30 Personen keine Rücktrittsentschädigung und für Veranstaltungen mit über 30 Personen eine Rücktrittsentschädigung in Höhe der vereinbarten Raummiete („Raummiete“),
  • bis zur 6. Woche vor dem Veranstaltungsdatum eine Rücktrittspauschale in Höhe der Raummiete plus 25 % des Mindestverzehrs,
  • bis zum 14. Tag vor dem Veranstaltungsdatum eine Rücktrittspauschale in Höhe der Raummiete plus 50 % des Mindestverzehrs,
  • weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum eine Rücktrittspauschale in Höhe der Raummiete plus 100 % des Mindestverzehrs,

wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Bei den Rücktrittspauschalen ist der Abzug ersparter Aufwendung bereits berücksichtigt. Natürlich steht Dir der Nachweis frei, dass der vorstehend genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Eine Rücktrittspauschale wird jedoch nicht fällig bei einer Verletzung der Verpflichtung des WerseWerks zur Rücksichtnahme auf Deine Rechte, Rechtsgüter und Interessen, sofern Dir dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumu-ten ist oder Dir ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

4.1.2 Das WerseWerk ist bei sachlich rechtfertigendem, vom WerseWerk nicht zu vertretendem Grund berechtigt, außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies einen Schadensersatzanspruch Deinerseits begründen würde. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass die geplante Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des WerseWerks gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte. In einem solchen Fall behalten wir uns vor, mindestens die vereinbarte Raummiete als Schadenersatz geltend zu machen.

4.2 Mitbringen von Speisen und Getränken, Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen

4.2.1 Eigene Speisen oder Getränke darfst Du nur nach vorheriger Vereinbarung mit zu einer Veranstaltung ins WerseWerk bringen. Bei einer entsprechenden Vereinbarung sind wir berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zu berechnen.

4.2.2 Das Anbringen von Dir mitgebrachten Dekorationsmaterials oder sonstiger Gegenstände an oder im WerseWerk ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung erlaubt. Wunderkerzen, Konfetti, künstliche Blütenblätter o.ä. sind auf dem Gelände und in den Räumen des WerseWerks nicht gestattet. Auch das Abbrennen eines Feuerwerks kann leider nicht gestattet werden. Bei Missachtung dieser Auflagen haftest Du für Beschädigungen, Reinigungen und ein etwaiges Bußgeld.

4.2.3 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände sind von Dir nach Ende der Veranstaltung rechtzeitig vor Rückgabe der vom WerseWerk zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu entfernen. Unterlässt Du dies, sind wir berechtigt, etwaiges Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände auf Deine Kosten zu entfernen und zu lagern. Das WerseWerk über-nimmt keine Haftung für von Dir oder Dritten mitgebrachte Gegenstände.

4.3 Nutzung

4.3.1 Du haftest für die pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten und ggf. zur Verfügung gestellter technischer und sonstiger Einrichtungen des WerseWerks. Zudem stellst Du uns von Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.

4.3.2 Bei Abendveranstaltungen stehen Dir die vom WerseWerk zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bis 3:00 Uhr nachts zur Verfügung, wobei der Außenbereich nur bis 23:00 Uhr genutzt werden darf. Für den Fall, dass Du die Räumlichkeiten nicht rechtzeitig spätestens bis 10:00 Uhr des Folgetages der Veranstaltung oder in nicht ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben solltest, behält sich das WerseWerk vor, dadurch entstehende Mehrkosten (z. B. für Mehr- und Reinigungsarbeiten) geltend zu machen.

4.3.3 Eine Unter- oder Weitervermietung überlassener Räumlichkeiten sowie die Einladung zu bzw. Durchführung von Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des WerseWerks, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, sofern Du nicht Verbraucher ist.

§ 5 Haftung Deinerseits

5.1 Für schuldhaft durch Dich oder Veranstaltungsteilnehmer verursachte Beschädigungen oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der vom WerseWerk zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten haftest Du in vollem Umfang.

5.2 Zudem haftest Du für jedweden aus der Veranstaltung in den Räumlichkeiten heraus Dritten entstehenden Schaden, soweit das WerseWerk diese nicht zu vertreten hat, und stellst das WerseWerk bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.

§ 6 Gewährleistung und Haftung des WerseWerks

6.1 Sollte ein Mängel an einer Leistung des WerseWerks auftreten, bemühen wir uns auf Deine berechtigte Reklamation hin um schnellstmögliche Abhilfe. Dabei verpflichtest Du Dich, das Dir Zumutbare zur Mangelbehebung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6.2 Das WerseWerk leistet Schadensersatz bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern das WerseWerk die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypi-scher Pflichten des WerseWerks beruhen. Einer Pflichtverletzung des WerseWerks steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

6.3 Die Höhe eines vom WerseWerk zu erbringenden Schadensersatzes ist mit Ausnahme bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für das WerseWerk erkennbar waren. Sofern zulässig, ist die Schadensersatzpflicht des WerseWerks der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.

6.4 Eine Haftung des WerseWerks für nicht dem WerseWerk zurechenbare Schäden oder Verluste mitgebrachter privater Gegen-stände ist ausgeschlossen. Ferner leistet das WerseWerk keinen Ersatz für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen.

6.5 Soweit das WerseWerk Leistungen Dritter vermittelt (Catering, DJs o.ä.) oder auf Deine Veranlassung solche organisiert, handeln wir in Deinem Namen und für Deine Rechnung. Natürlich bemühen wir uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Allerdings ist das WerseWerk nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen in Deinem Interesse zu prüfen oder auf etwaige Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen das WerseWerk, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Zudem behält sich das WerseWerk vor, bei Leistungen Dritter eine Aufwands- bzw. Strompauschale in Rechnung zu stellen.

§ 7 Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Deiner persönlichen Daten sehr ernst. Entsprechend behandeln wir Deine personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse) selbstverständlich entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Deine personenbezogenen Daten werden nur insoweit verarbeitet, als es für die angemessene Bearbeitung Deiner Buchungsanfrage und die Ver-tragserfüllung erforderlich ist. Weitere Informationen findest Du unter https://conventex.com/datenschutzerklaerung.

§ 8 Anwendbares Recht

8.1 Das WerseWerk nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht für das WerseWerk nicht.

8.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Münster (Westfalen).